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Geschäftsbedingungen

Laut Bundesabfallgesetz ist jeder verpflichtet, Abfälle sortenrein zu entsorgen. Sind Sondermüllabfälle enthalten dürfen wir den Auftrag nicht übernehmen. Zum Sondermüll zählen u. a. Farben, Medikamente, Öle, Lösungen.

Sondermüll, Küchenabfälle (Knochen, Essensreste usw.) gehören nicht zu unserem Entsorgungsbereich. Sind derartige Abfälle enthalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese wieder zurückzunehmen.

Der Auftraggeber haftet für Folgeschäden, die durch unrichtige Abfallangaben oder nicht angegebene gefährliche oder grundwassergefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Öle, Farben, Lacke, Chemikalien, entstehen.

Der Containerstellort sowie der Ort der Anlieferung wird vom Auftraggeber bestimmt. Etwaige dadurch entstehende weitere Kosten, z. B. Bergungskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für Schäden, welche durch An- und Abfahrt des Containerfahrzeuges, sowie das Absetzen und Aufnehmen der Containermulde an Ein- und Ausfahrten, Gebäuden, Mauern, Hofflächen und Bäumen usw., entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Der Container einschließlich Ladung darf das Gewicht bei unseren Multicar–Fahrzeugen von 2t und bei unseren Mitsubishi Fuso von 3,5t nicht übersteigen. Bei den Großcontainern ist darauf zu achten, dass die Zuladung 8 bzw. 13 Tonnen nicht übersteigt. Der Container darf auch nicht verrückt werden. Der Fahrer hat dann das Recht den Container stehen zu lassen und der Auftraggeber muss ihn wieder entladen sowie an die alte Stelle bringen.

Auf gleichmäßige Beladung ist zu achten. Der Container ist max. eben zu befüllen und es darf kein Berg zu sehen sein. Sperrige Gegenstände dürfen nicht überstehen. Der Fahrer ist dann berechtigt, wegen dem sicheren Abtransport, das Entsorgungsgut wieder abzuladen oder den Container stehen zu lassen. Die dadurch anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Der Auftraggeber haftet für mögl. Beschädigungen am Container. (z.B. Brandschäden + Vandalismus).

Für die freie Zufahrt sowie die Absicherung und Beleuchtung des Containers und alle anfallenden verkehrsaufsichtlichen Genehmigungen bei der Stadt ist der Auftraggeber verantwortlich.

Falls sich der zu stellende bzw. gestellte Container im öffentlichen Verkehrsraum befindet, bedarf dieser einer Ausnahmegenehmigung der Stadt Gera bzw. des Landkreises Greiz. Telefonisch unter:
- Stadt Gera unter 0365-838-4128, 4133, 4134 oder Fax: 0365-838-4105
- Landkreis Greiz unter 036603-255-50 oder´Fax: 036603-255-51

Getroffene terminliche Vereinbarungen versuchen wir stets einzuhalten. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt Regreßforderungen bei zeitlicher Verschiebung zu verlangen.

Eine Container-Miete ist nach über zweiwöchiger Standzeit ohne Leerung fällig. Dabei unterbricht ein Tausch oder eine Abholung mit kurz danach erfolgter Neustellung diesen Vorgang nicht. Mietfrei ist nur der erste Container pro Baustelle.

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